CDU Gemeindeverband Hövelhof

Weiterer Ausbau der PV-Anlagen auf kommunalen Dächern

Im Zuge der Haushaltsberatungen wurde in der CDU auch über die Pläne der Gemeindeverwaltung gesprochen, Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Dächern zu errichten. Hierzu wurde dem Rat eine Wirtschaftlichkeitsanalyse vorgestellt. Die Gemeindeverwaltung hat hierzu erste Vorschläge im Haushaltsplan für das Jahr 2024 vorgesehen. Aus SIcht der CDU sollte der geplante Ausbau beschleunigt werden, da sich die Anlagen unter wirtschaftlichen Aspekten tragen werden.

Hier der Antragstext:

Im Investitionsplan des Haushaltes für das Jahr 2024 ist der Ausbau von PV-Anlagen vorgesehen. Zur Zeit werden diese Maßnahmen noch aus Mitteln des Landeshaushaltes und dem Programm progres.nrw gegenfinanziert. Es steht ein Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % in Aussicht

Für folgende Objekte ist der Ausbau im Haushaltsjahr 2024 darüber hinaus anzustreben:

Bau- und Servicebetrieb (Kosten 52 TEUR)

Rathaus (50 TEUR)

Furlbachschule (55 TEUR)

Bücherei (39 TEUR)

Friedhofskapelle (23 TEUR)

Ems-Info-Zentrum (20 TEUR)

Für die Asyleinrichtung in der Bahnhofstraße ist zu prüfen, ob eine langfristige Nutzung einer PV-Anlage sinnvoll erscheint. Die Kosten liegen angabegemäß bei ca. 59 TEUR. 

Die Gesamtkosten lägen somit bei 298.000 EUR – bei einer Förderung durch das Land NRW beträgt der Eigenanteil für die Gemeinde ca. 50.000 EUR.

Begründung:

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 26. Oktober 2023 wurden die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnung für kommunale Photovoltaik-Anlagen durch die Fa. Admi UG vorgestellt.

Im Haushaltsplan für das Jahr 2024 sind folgende Anlagen zur Umsetzung vorgeseh

-       Kirchschule 50 TEUR

-       KG Schatenstraße 50 TEUR

-       KG Bentlakestraße 30 TEUR

-       Sportheim Hövelriege 40 TEUR

Die Wirtschaftlichkeitsrechnung der im Antrag benannten Einrichtungen wurde durch die Analyse belegt. Gegenwärtig erfolgt noch eine Förderung durch das Land NRW mit dem Programm progres.nrw mit einem Anteil in Höhe von 90%. Bei einer sich verschlechternden Haushaltslage des Landes ist mit einer raschen Einstellung des Förderprogramms zu rechnen. Daher sollte die Gemeindeverwaltung schnellstmöglich entsprechende Förderanträge stellen und die notwendigen Haushaltsmittel im Zuge einer Umsetzung im Jahre 2024 bereitstellen.

Das zur Co-Finanzierung vorgesehene Programm progres.nrw ist bis zum 30. Juni 2024 befristet. Eine Verlängerung erscheint uns unwahrscheinlich. Ein vollständiger Ausbau der untersuchten Dachflächen wäre wünschenswert, ist aber auch nicht umsetzbar, da auch die personellen Ressource in der Gemeindeverwaltung begrenzt sind.

Darüber hinaus haben die Christdemokraten den Haushaltsansatz der Gemeinde, für 200.000 EUR öffentliche Ladeinfrastruktur an den Gebäuden der Gemeinde einzurichten, zunächst gestoppt. Der Gesetzgeber verpflichtet die Gemeinde dazu, Ladesäulen an öffentlichen Gebäuden mit mehr als 20 Parkplätzen zu errichten. Die ursprünglich vorgesehenen Zuschüsse sind angesichts der Haushaltsmisere der Ampelregierung gestrichen worden. Jetzt geht es um eine Neudimensionierung: wie groß müssen die Anlagen sein, wieviel Geld wird tatsächlich dafür benötigt,geht es auch eine Nummer kleiner?