Am 27. September hat der Hövelhofer Gemeinderat die "Erklärung zur Senne" auf Initiative der CDU beschlossen. In Punkt 7 heißt es: "Falls der jetzige Eigentümer in Erwägung ziehen sollte, Gebiete der Hövelsenne zum Verkauf zu stellen, so macht die Gemeinde Hövelhof ihre Ansprüche geltend. Die Gemeinde Hövelhof bekräftigt, dass auf keine wohnwirtschaftliche oder gewerbliche Nutzung der Senne abgezielt wird. Der Schutz des Naturraumes und des Kulturerbes Senne wird durch Naturschutzgebiete und FFH-Richtlinien weiterhin sichergestellt." Was bedeutet dieser Punkt?
Ruine und Gedenkstein der Hövelsenner St.-Josefs-Kirche im Sommer 2012 Wem gehört die Senne?
Der Truppenübungsplatz Senne gehört zu großen Teilen der Bundesrepublik Deutschland. Verwaltet wird das Gelände von der BIMA, dem ehemaligen Bundesvermögensamt.
Wieso sollte der Bund die Senne verkaufen? Zur Zeit wird der Truppenübungsplatz Senne militärisch genutzt. Diesen Zustand wünschen wir uns dauerhaft. Sollte der Bund jedoch den Truppenübungsplatz nicht mehr benötigen, so wird der Bund unserer Einschätzung nach die Flächen an das Land abgeben. Das wollen wir verhindern und anbieten, die Flächen der Gemarkung Hövelsenne in das Eigentum der Gemeinde Hövelhof zu übernehmen. Sollte das Land Eigentümer der Hövelsenne werden, ist noch mehr zu befürchten, dass das Land über die Köpfe der Menschen hinweg entscheiden wird.
Ist es üblich, dass der Bund Flächen an das Land abtritt? Ja, so überträgt der Bund beispielsweise auch zurückgestufte Bundesstraßen an das Land, die dann zu Landstraßen werden. So ist es auch mit der B 68, die heutige L756, geschehen, deren Fläche im Gemeindegebiet Hövelhof heute im Landeseigentum (Träger der Straßenbaulast) befindlich ist.
Was kostet die Hövelsenne? Derartige Übertragungen sind üblicherweise kostenfrei. Vielleicht wird ein symbolischer Preis auszuhandeln sein. Aber für unsere Heimat ist die Hövelsenne unbezahlbar. Und wir können den Fremdzugriff aus Düsseldorf verhindern.
Was hat die Gemeinde Hövelhof dann mit der Fläche vor? Eindeutig bekennen wir uns zu den heute bereits bestehenden Schutzkategorien FFH und EU-Vogelschutzgebiet. Eine wohnwirtschaftliche Nutzung oder Ausweisung ist weder möglich noch beabsichtigt. Wir wollen den Zustand der Senne so erhalten, wie er jetzt ist.
Wer kümmert sich dann um die Flächen? Sollte ein Nationalpark somit zu verhindern sein und ist die militärische Nutzung der Senne ausgelaufen, so ist die Fläche im Rahmen der naturschutzrechtlichen Vorschriften von der Unteren Landschaftsbehörde - dem Kreis Paderborn - zu verwalten. Das ist allemal preiswerter, als eine teure neue Behörde "Nationalparkverwaltung".